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Samstag, den 24. Oktober 2009 um 07:03 Uhr |
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Brigitte Lösch, sozialpolitische Sprecherin der Grünen, begrüßte die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Hinterbliebenenrente bei Lebenspartnerschaften und erklärte: "Karlsruhe hat nun klipp und klar deutlich gemacht, dass unser Grundgesetz gebietet, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften in vergleichbaren Lebenslagen mit Ehepaaren gleichzustellen."
Nun müsse auch Baden-Württemberg zu einem Land werden, in dem staatliche Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung der Vergangenheit angehört. Lösch forderte die Landesregierung auf, für eine vollständige Gleichstellung der Lebenspartnerschaften im Recht zu sorgen. Die Landesregierung müsse daher - wie es andere Bundesländer übrigens bereits getan haben - ihre im Zuge der Föderalismusreform erworbene Regelungskompetenz dazu nutzen, endlich die Diskriminierung von Menschen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, zu beenden. Das betrifft insbesondere das Besoldungsrecht einschließlich der Regelungen zum Familienzuschlag genauso wie die Hinterbliebenenversorgung und das Beihilferecht.
Lösch: "Die Landesregierung muss die Realitäten zur Kenntnis nehmen und künftig homosexuelle Paare in diesen Bereichen mit heterosexuellen Paaren gleichstellen - das Gleichheitsgebot gilt auch in Baden-Württemberg!"
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