Unsere Forderung zur Ergänzung des Artikels 3 GG
Die Menschen der queeren Community werden in ihrer ganzen Bandbreite durch Artikel 3 GG geschützt.
Die Menschen der queeren Community werden in ihrer ganzen Bandbreite durch Artikel 3 GG geschützt.
Die Fraktionen des Deutschen Bundestags beraten zurzeit über eine Änderung des Artikels 3, Absatz 3 Grundgesetz. Neben einer Ersetzung des Rassebegriffs ist es von historischer Bedeutung, in diesem Zuge endlich einen Diskriminierungsschutz für sexuelle und geschlechtliche Minderheiten festzuschreiben. An der Selbstbestimmung und Gleichberechtigung aller Menschen der queeren Community darf die Verfassung keinen Zweifel lassen.