VelsPol Deutschland

Das Mitarbeiternetzwerk für LSBT in Polizei, Justiz und Zoll

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Teilnehmende von Seminaren

1. Veranstalter / Veranstaltungsort

Veranstalter der Bundesseminare Seminare (im Folgenden: Veranstalter) ist VelsPol Deutschland e. V., Postfach 311543, 10645 Berlin. Der Veranstalter, der Veranstaltungsort sowie der Veranstaltungszeitpunkt ergeben sich aus dem Anmeldeformular.

2. Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Teilnahmebedingungen (AGB), dem Anmeldeformular und den dort genannten Gebühren sowie aus etwaigen zur Verfügung gestellten Leistungsbeschreibungen.

3. Anmeldung und Zustandekommen des Vertrags

3.1 Die Anmeldung des/der Teilnehmenden erfolgt durch Zustellung des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars spätestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung per Brief, Fax, E-Mail oder Internet.

3.1. Der Vertrag kommt mit Bestätigung des Veranstalters (Auftragsbestätigung), spätestens mit Übersendung der Rechnung zustande.

4. Leistungen des Veranstalters

4.1 Die Leistungen des Veranstalters beinhalten neben den Vorträgen der Referenten und Referentinnen (in Folgenden: Referenten) ebenfalls die Tagungsunterlagen sowie die Verpflegung der Teilnehmer. Übernachtungen im jeweiligen Tagungshotel sind entsprechend der Leistunsbeschreibung der Buchungsoption in der Teilnehmergebühr und damit in den Leistungen enthalten.

4.2 Das gewerbsmäßige Fotografieren, Zeichnen und Filmen (im Folgenden: Bilder) innerhalb des Veranstaltungsgeländes bleibt dem Veranstalter vorbehalten. Der Teilnehmer überträgt dem Veranstalter bzw. den jeweiligen Pressemedien das Nutzungs- und Verwertungsrecht an den Bildern. Die Bilder werden allein für Presseberichtserstattungen sowie zur Dokumentation der Veranstaltung verwendet.

4.3 Der Veranstalter übt das Hausrecht im Veranstaltungsgelände aus. Er kann eine Hausordnung erlassen.

5. Änderungen Referentenauswahl / Veranstaltung / Programm

Der Veranstalter behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendig werdende Änderungen des Veranstaltungsprogramms, des Veranstaltungszeitpunktes sowie des Veranstaltungsortes unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Vandalismus, Terrorandrohung, wegen Verhinderung eines Referenten, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Die Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt nicht später als 14 Kalendertage vor der Veranstaltung. Die Mindesteilnehmerzahl beträgt fünf Personen. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesen Fällen erstattet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens des Veranstalters. Der Veranstalter verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen.

7. Teilnahmegebühr und Stornierung von Anmeldungen durch die Teilnehmer
7.1. Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und Veranstaltung inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer (USt.), mit Ausnahme explizit hiervon ausgenommener Veranstaltungsangebote. Die Teilnehmer sind zur Entrichtung der vereinbarten Teilnahmegebühr verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn sie die Veranstaltung nicht besuchen – gleich, ob die Säumnis mit oder ohne ihr Verschulden herbeigeführt wurde. Die Teilnahmegebühr ist spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung vollständig an den Veranstalter zu entrichten, soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart worden ist. Sollten die Teilnehmer ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen, so befinden sich diese gem. § 286 BGB im Zahlungsverzug. Ab Fälligkeit werden Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1 BGB berechnet.

7.2. Bei einer Stornierung bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr inkl. USt., danach die volle Teilnahmegebühr inkl. USt. fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer derselben Institution gestellt. Für diese Umbuchungen fallen keine Gebühren an. Der Ersatzteilnehmer muss spätestens vor Veranstaltungsbeginn dem Veranstalter schriftlich unter Benennung der folgenden Daten (Name, Vorname, Behörde / ggfls. neue Rechnungsanschrift) angezeigt werden.

7.3. Haben die Teilnehmer von dem Veranstalter einen Rabatt eingeräumt bekommen, so gilt dieser Rabatt nur für die Vertragsdurchführung. Sollten die Teilnehmer eine Veranstaltung stornieren, so berechnen sich die Stornogebühren nach der vollen Veranstaltungsgebühr.

8. Haftung

8.1. Der Veranstalter haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch ihn verursacht werden, unbegrenzt. Ebenso haftet er unbegrenzt für Schäden aus seiner schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.2.Liegen die unter Ziffer 8.1. genannten Voraussetzungen nicht vor, haftet der Veranstalter – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt wurde. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Es handelt sich somit um Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde.

8.3.Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für etwaige Ansprüche wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit oder einer vom Veranstalter zugesicherten Eigenschaft der zu erbringenden Leistungen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

8.4. Es wird keinerlei Haftung durch den Veranstalter für persönliche mitgerbachte Gegenstände / Kleidungsstücke übernommen. Die persönlichen Sachen obliegen der eigenen Sorgfaltspflicht der Teilnehmer.

8.5. Der Veranstalter haftet nicht für Einschränkungen räumlicher oder zeitlicher Art oder in Fällen einer gänzlichen Absage durch höhere Gewalt, Vandalismus, Terrorandrohungen / Terror, sowie durch unvorhersehbare technische und menschliche Katastrophen.

8.6. Ein Haftungsausschluss gilt auch in alle Fällen von Einschränkungen des Vertragsgegenstandes, die durch polizeiliche oder behördliche Anweisungen zustandekommen.

9. Datenschutz

Der Veranstalter erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten der Teilnehmer zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses gemäß den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben.

10. Veranstaltungsunterlagen

10.1. Vorträge und Veranstaltungsunterlagen genießen den Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Den Teilnehmern wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Es ist Teilnehmern und Dritten insbesondere nicht gestattet, die Tagungsunterlagen – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.

10.2. Die Vortragsinhalte und Veranstaltungsunterlagen werden von qualifizierten Referenten vorbereitet und durchgeführt. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Aktualität, die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Vortragsinhalte und Veranstaltungsunterlagen.

10.3. Der Veranstalter haftet nicht für erhaltene Informationen, deren Anwendbarkeit sowie für etwaige Ratschläge der Referenten.

11. Allgemeine Bestimmungen

11.1. Der Veranstalter ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen oder Teile hiervon durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen.

11.2. Gerichtsstand für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Veranstalters, wenn der Teilnehmer eine Behörde oder Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und wenn kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, den Teilnehmer an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Bei Nicht-Kaufleuten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

11.3. Die vertraglichen Beziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.4. Der Erfüllungsort, bei einem Vertragsabschluss unter Kaufleuten oder mit Behörden, ist der Sitz des Veranstalters.

11.5. Die Teilnehmer dürfen Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters abtreten.

11.6. Mündliche Abreden bestehen nicht. Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

11.7. Ist eine Bestimmung dieses Vertrages, dieser AGB, Leistungsbeschreibung und/oder Preisliste ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 


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