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Das Bundesverfassungericht hat mit sechs gegen zwei Stimmen Teile des Transsexuellengesetzes aus dem Jahr 1981 gekippt – zur Anerkennung ihres gefühlten Geschlechts müssen sich Betroffene nun nicht mehr Zwangsoperationen unterziehen. 

Bislang mussten Trans*Personen für eine Änderung des Geschlechts in offiziellen Dokumenten eine teure und teilweise gefährliche Geschlechtsanpassung durchführen lassen. Bei Mann-zu-Frau-Transsexuellen mussten etwa der Penisschaft und die Hoden amputiert, sowie weibliche Geschlechtsorgane operativ gebildet werden. Danach muss lebenslang eine Hormontherapie durchgeführt werden. Mit der Operation sollte dem Gesetz nach "die Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit" der Transsexualität unter Beweis gestellt werden. Diesen Zwang haben die Karlsruher Richter nun für unvereinbar mit der Menschenwürde und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit erklärt. Viel wichtiger sei es, so argumentierte die Richtermehrheit, "wie konsequent der Transsexuelle in seinem empfundenen Geschlecht lebt und sich in ihm angekommen fühlt". 

Geklagt hatte eine 62-Jährige, die mit männlichen äußeren Geschlechtsmerkmalen geboren wurde. Sie empfindet sich als homosexuelle Frau, die in einer Partnerschaft lebt. Zwar durfte sie im Namen der "kleinen Lösung" ihren Vornamen ändern, gilt aber offiziell weiterhin als Mann. Die "große Lösung", also die offizielle Anerkennung als Frau, blieb ihr verwehrt, weil die notwendigen operativen Eingriffe nicht vorgenommen worden waren. 

Diskriminierungsfreies Leben nicht mehr möglich 

Die fehlende Anerkennung hat Konsequenzen für ihr Privatleben: Die Klägerin durfte nicht mit ihrer Partnerin eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, weil dies nur Angehörigen des gleichen Geschlechts geöffnet sei. Würde sie heiraten, würde jedoch offenkundig, dass einer der beiden Frauen transsexuell sei. Nach dem Zwangsouting sei ein unauffälliges und diskriminierungsfreies Leben nicht mehr möglich, argumentierte sie. 

Die Vorschriften der "großen Lösung" sind mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt und dürfen bis zum Inkrafttreten einer neuen Regelung nicht mehr angewandt werden. 

Bereits vor gut zwei Jahren musste die Bundesregierung mit ihrem Transsexuellengesetz eine Schlappe in Karlsruhe hinnehmen. Damals hat das Bundesverfassungsgericht den Scheidungszwang für verheiratete Transsexuelle bei einer Geschlechtsanpassung gekippt. Seither dürfen Trans*Personen mit ihrem Ehepartner verheiratet bleiben, auch wenn sie nach der Operation eigentlich ein gleichgeschlechtliches Paar wären. Damit musste die deutsche Bundesregierung erstmals gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen. Insgesamt hat Karlsruhe bereits sechs Mal Aspekte des 30 Jahre alten Gesetzes für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt.

Beschluss des Ersten Senats vom 11.Januar 2011 – 1BvR 3295/07


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